Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen DruckEinfach.ch

  

1.    Geltungsbereich

Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von DruckEinfach.ch erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen (AGB). Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen DruckEinfach.ch und dem Kunden, auch wenn dabei auf eine erneute ausdrückliche Vereinbarung der AGB verzichtet wird.[K1] Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ohne schriftliche Zustimmung von DruckEinfach.ch kein Vertragsbestandteil. Die Erteilung eines Druckauftrages an von DruckEinfach.ch schliesst die Anerkennung dieser AGB ein.

 

2.    Auftragsbestätigung

Bestellungen werden für DruckEinfach.ch erst mit Abgabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Der Kunde muss die Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Kalendertragen prüfen und DruckEinfach.ch umgehend mitteilen, wenn diese von der Bestellung abweicht und er damit nicht einverstanden ist. Andernfalls gilt die Auftragsbestätigung als genehmigt. Verbindlich ist diesfalls allein der Text der Auftragsbestätigung von DruckEinfach.ch. Dem Auftrag zugrundeliegende Vorlagen (zum Beispiel Computerausdrucke, Digital-Proofs) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt Farbabweichungen enthalten kann. Falls der Kunde eine verbindliche Farbvorlage wünscht, muss er zusätzlich einen kostenpflichtigen Andruck zur Abnahme bestellen.

 

3.    Prüfdokumente

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Digitales Gut zum Druck, Andrucke, Proofs, Plots, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Ist nichts anderes geregelt, beträgt diese Frist 2 Kalendertage. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Prüfdokumente als genehmigt.

 

4.    Preise

Die im Angebot von DruckEinfach.ch genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen ab Eingang des Angebotes beim Kunden. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Kunde, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Angebote werden aufgrund der schriftlichen Kundenanfrage erstellt. Die Preise von DruckEinfach.ch gelten ab Werk. Sie schliessen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Verzollung und sonstige Versand- oder Lieferkosten nicht ein. Auf Wunsch des Kunden organisierte Versände oder Lieferungen werden nach Aufwand verrechnet. Jeder weitere Versand und jede weitere Lieferung wird separat in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Die Mehrwertsteuer wird in den Rechnungen offen ausgewiesen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versand- oder Lieferkosten. Sollte bei der Überprüfung der vom Kunden gestellten Daten durch DruckEinfach.ch eine Korrektur notwendig werden, so wird diese separat verrechnet. Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Kunden nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschliesslich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Kunden verrechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

 

5.    Vorauszahlung

Bei aussergewöhnlichen Vorleistungen kann DruckEinfach.ch eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Auftragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann DruckEinfach.ch Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen DruckEinfach.ch auch zu, wenn der Kunde sich mit der Zahlung von Lieferungen im Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

 

6.    Zahlungsmodalitäten

DruckEinfach.ch bietet die Zahlarten Paypal und Rechnung an. Bei jeder Bestellung können gewisse Zahlarten nicht angeboten werden. Diese Zahlarten gelten auch für die Selbstabholung. Andere Zahlungsmittel als die Schweizer Landeswährung bedürfen der schriftlichen Regelung, die in der Auftragsbestätigung festgehalten werden muss. Zahlungen werden ab Rechnungsdatum fällig und der Rechnungsbetrag ist innert 30 Kalendertagen zu bezahlen. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug („Verfalltag“) und schuldet DruckEinfach.ch einen Verzugszins von 5 % pro Jahr.

 

7.    Versand und Lieferungen

Ungeachtet der Versandart oder Lieferbedingungen reist die Ware immer auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Schäden, Verluste und Verzögerungen, die während des Transportes entstanden sind, müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich bei der Transportgesellschaft beanstandet werden. Ausgewiesene Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich.

 

8.    Gefahrenübergang

Die Gefahr von etwaigen Fehlern im Druckerzeugnis geht mit der Druckreifeerklärung / Fertigungsreifeerklärung des Kunden auf diesen über. Ausgenommen ist die Gefahr von Fehlern, die erst im sich an die Druckreifeerklärung / Fertigungsreifeerklärung anschliessenden Fertigungsvorgang entstehen oder erkannt werden können; diese Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Fehler für ihn erkennbar wird und er nicht umgehend interveniert. Die Gefahr eines allfälligen Untergangs oder einer allfälligen Beschädigung des Druckerzeugnisses geht mit dessen Bereitstellung zur Abholung, zum Versand oder zur Lieferung auf den Kunden über. Verzögert sich der Gefahrenübergang aus nicht ausschliesslich von DruckEinfach.ch zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr am ursprünglich geplanten Versanddatum auf den Kunden über.

 

9.    Verzug von DruckEinfach.ch

Gerät DruckEinfach.ch in Verzug, so hat der Kunde ihr zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

 

10. Höhere Gewalt

Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb von DruckEinfach.ch als auch in den Betrieben ihrer Zulieferer - wie insbesondere Streik und Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Auflösung des Vertragsverhältnisses oder Schadenersatz-forderungen.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, inklusive aller durch Lieferung und Versand entstehenden Kosten, im Eigentum von DruckEinfach.ch.

 

12. Retentionsrecht

DruckEinfach.ch steht an vom Kunden angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

 

13. Beanstandungen und Gewährleistungen

Der Kunde hat die Vertragsgemässheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen und allfällige Mängel so rasch als möglich, spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen nach Empfang der Lieferung schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine fristgemässe Rüge, so gilt die Lieferung als genehmigt und allfällige Sachgewährleistungen von DruckEinfach.ch entfallen. Dies gilt auch, wenn der Kunde und der Empfänger der Ware nicht identisch sind. Weist die Ware einen Mangel auf, der nachweislich bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestanden hat, und ist der Kunde seiner Rügepflicht nachgekommen, so ist DruckEinfach.ch nach ihrer Wahl unter Ausschluss aller anderen Ansprüche zur Nachbesserung und/oder zur Ersatzlieferung und/oder der Rücknahme der Ware gegen Rückerstattung des Preises und Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet DruckEinfach.ch nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist sie von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Kunden abtritt. DruckEinfach.ch haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch ihr Verschulden nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Bei Druckaufträgen kann eine Toleranz bis zu 10 % Mehr- oder Minderlieferung nicht beanstandet werden. Zur Verrechnung gelangen die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Kleine Abweichungen vom Original in Farbe, Beschaffenheit und Gewicht des Papieres und Kartons sowie in den Nuancen der Druckfarben behält sich DruckEinfach.ch bei sämtlichen Druckaufträgen vor. Solche Abweichungen können nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für Abweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Die Verjährung der Gewährleistung richtet sich nach dem Schweizerischen Obligationenrecht.

 

14. Versicherung

Es ist Sache des Bestellers, die DruckEinfach.ch überlassenen Gegenstände gegen Feuer, Diebstahl und Wasser zu versichern oder darüber hinausgehende Versicherungen abzuschliessen.

 

15. Haftung

Telefonisch oder via E-Mail angeordnete Änderungen werden von DruckEinfach.ch ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt. DruckEinfach.ch haftet grundsätzlich nur, soweit sie Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Eine Haftung für Schäden, welche dem Kunden aus verzögerter Lieferung entstehen, ist gänzlich ausgeschlossen (Ziffer 9). Die Haftung von DruckEinfach.ch für mittelbare Schäden wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung für sämtliche deliktische, vertragliche oder sonstigen Ansprüche auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschliesslich Vorleistung und Material). Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet DruckEinfach.ch nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses. Es besteht keinerlei Haftung von DruckEinfach.ch für Fehler, die auf vom Kunden direkt oder indirekt zur Verfügung gestellte Daten, sowie für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferten Daten zurückzuführen sind. DruckEinfach.ch übernimmt für nicht ausdrücklich zurückverlangte und adressierte Unterlagen keine Haftung. Sie ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren. Die Haftung für Hilfspersonen nach Art. 101 OR wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

 

16. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmässig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des nächsten Kalendermonats gekündigt werden.

 

17. Urheberrecht

Bei Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen setzt DruckEinfach.ch voraus, dass der Kunde das Reproduktionsrecht besitzt. Werden von Dritten bessere Rechte behauptet, so übernimmt DruckEinfach.ch für deren allfällige Verletzungen keine Haftung und behält sich vor, allenfalls auf den Besteller zurückzugreifen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Zudem hat er DruckEinfach.ch schadlos zu halten, falls sie für solche Urheberrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden sollte. Die Urheberrechte an sämtlichen Leistungen wie insbesondere Entwürfen und Originalen, die von DruckEinfach.ch hergestellt werden, verbleiben bei DruckEinfach.ch, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erwirbt durch Zahlung der Vergütung nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. DruckEinfach.ch behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuser an Dritte zu versenden oder diese für Eigenwerbung zu verwenden.
 

18. Impressum

DruckEinfach.ch kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Kunde darf die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

 

19. Erfüllungsort

Erfüllungsort aller vertraglichen Beziehungen, insbesondere von Lieferung und Bezahlung ist der Sitz von DruckEinfach.ch.

 

20. Salvatorische Klausel

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags oder dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzlich zulässige Regel zu ersetzen, welche der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn eine Lücke in einer Vereinbarung offenbar wird.

 

21. Gerichtstand und Anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den einzelnen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden sind die Gerichte und Behörden am Sitz von DruckEinfach.ch zuständig. Auf das Vertragsverhältnis sowie sämtliche Streitfälle findet Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) Anwendung.